Personalvermittlung und Personalservice als Zeitarbeit.Stellenangebote, Stellenvermittlung und Personalvermittlung mit Online Bewerbung.Stellen, Stellenanzeigen und Jobs für zeitarbeitsunternehmen. Wir suchen Fachkräfte,Schlosser, Jobsuche.Personalservice Bünde
Hand in Hand mit Dapema
Was ist Zeitarbeit? |
||
Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Personaldienstleistungsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Die DAPEMA Personalservice GmbH überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Personaldienstleistungsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen. Somit übernimmt die DAPEMA Personalservice GmbH alle üblichen Arbeitgeberpflichten und überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen (Kunden). Zwischen dem Entleihunternehmen und Leiharbeitnehmer existiert keine vertragliche Bindung. Das Entleihunternehmen hat allerdings ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeitnehmer Folge zu leisten hat. Der bei der DAPEMA Personalservice GmbH eingestellte Zeitarbeitnehmer bekommt einen Vertrag zur Festeinstellung in Vollzeit. Der Leiharbeiter verfügt über die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte gegenüber der DAPEMA Personalservice GmbH. Seine Arbeitsleistung erbringt er im Gegensatz zu einem "gewöhnlichen" Arbeitnehmer jedoch nicht im Zeitarbeitsunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen (Dreiecksverhältnis). Im Kundenunternehmen besitzen die dortigen Vorgesetzten die Weisungsbefugnis über den Zeitarbeitnehmer und die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Dieser Aspekt unterscheidet den Zeitarbeitnehmer gegenüber anderen Fremdmitarbeitern externer Firmen, die nur an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden sind. Der Leiharbeitnehmer untersteht demnach fachlich der Weisung des Kundenunternehmens und disziplinarisch der seines Arbeitgebers, des Personaldienstleisters (DAPEMA Personalservice GmbH). Zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen besteht ein Arbeitsvertrag, der jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist- mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen (Kunde). Zwischen der DAPEMA Personalservice GmbH und dem jeweiligen Kundenunternehmen wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, welcher unabhängig vom Lohn des Arbeitnehmers ist. Das AÜG und die AGB der Zeitarbeitsfirma legt fest, dass diese keinerlei Haftung für die Qualität der geleisteten Arbeit sowie die Zusammenarbeit mit den Kollegen übernimmt. Die Haftung der Zeitarbeitsfirma beschänkt sich auf das sog. "auswahlverschulden", d.h., die DAPEMA Personalservice GmbH ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter der angeforderten Qualifikation entspricht und bzgl. dem Bereich Arbeitssicherheit die Vorschriften der Berufsgenossenschaft einhält. Zeitarbeit ist momentan in aller Munde und es gibt einige Motive für deren Einsatz. Aus Sicht des Arbeitnehmers kann dieser durch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit seine Arbeitslosigkeit beenden und schafft sich neue Perspektiven. Im Bereich der höherqualifizierten Zeitarbeit ist ein Motiv für den Arbeitnehmer, dass dieser verschiedene Unternehmen kennenlernt, ohne dazwischen kündigen zu müssen, um sich breites Wissen anzueignen. |
||
